Werk- & Objektschutz
Die oberste Direktive des Werkschutzes ist es:
- Sicherheit und Ordnung im Betrieb aufrecht zu erhalten
- Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden
Objektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit durch Bewachung. Unser Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer oder Kriminelle zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben.
Werk- und Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht:
- Pforten- und Empfangsdienste
- Einlasskontrollen
- Identitätsfeststellungen (gegebenenfalls mit Dateienabgleich)
- Durchsuchungen von Personen oder Sachen (Fahrzeuge, mitgeführte Gegenstände)
- Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
- Einsatz von Diensthunden und Hundeführern
- Schutz von Werttransporten und Kurierdienste
- Baustellenbewachung
- Housesitting (Schutz von Haus und Hof während ihrer Abwesenheit bei Urlaub, Dienstreisen, etc.)